AGB WEKA Media Publishing GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Werbung Stand: 1. Februar 2025

  1. Präambel
  2. Vertragsschluss
  3. Werbungsmittler/Werbeagenturen
  4. Rechte Dritter
  5. Abonnement für Matchmaker+
  6. Leistungserbringung
  7. Leistungsstörungen
  8. Kündigung
  9. Abtretung/Aufrechnung
  10. Gerichtsstand/Anwendbares Recht

 

1. Präambel
a) Geltungsbereich Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der WEKA Media Publishing GmbH (uns) und Werbungstreibenden (Ihnen) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Ausschluss etwaig abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Werbungstreibenden. Beim ersten Vertragsschluss wird vereinbart, dass diese Bedingungen auch für sämtliche Folgegeschäfte – auch solche, die mündlich, insbesondere telefonisch abgeschlossen werden – gelten.
b) Begriffsbestimmungen Werbeanzeigen sind Veröffentlichungen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in den Zeitschriften des Verlages, in den Fremdbeilagen in den vom Verlag herausgegebenen Zeitschriften, die Schaltung von Online‐Werbung auf den Webseiten des Verlages inklusive Werbebanner, Pop‐Ups, Special‐Interest‐ und Keyword‐ Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeanzeigen. Ein Abschluss ist ein Vertrag über Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen.

2. Vertragsschluss
Der Anzeigenauftrag kommt durch Annahme Ihres Angebotes durch uns zustande. Die Annahme erfolgt schriftlich (Brief, Telefax, E‐Mail) oder durch Schaltung der Werbeanzeige.

Es gelten die Preise gemäß der in den Mediadaten veröffentlichten Listen inklusive der dortigen Rabattstaffeln als vereinbart.

Eine gemeinsame Rabattierung für konzernverbundene Unternehmen wird von uns dann gewährt, wenn der schriftliche Nachweis des Konzernstatus vorliegt. In jedem Fall bedarf die Gewährung von Konzernrabatten unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Die Konzernrabattierung endet auch rückwirkend zum Zeitpunkt der Beendigung der Konzernzugehörigkeit, die unverzüglich von Ihnen anzuzeigen ist. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 % besteht.

Vereinbarte oder eingeräumte Nachlässe für die Schaltung mehrerer Werbemittel oder bei Abschluss von Rahmenverträgen gelten nur bei Einhaltung der jeweiligen Menge und des zeitlichen Rahmens. Bei Nichteinhaltung sind wir berechtigt, den Nachlass anteilig nach dem Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass nachzuberechnen.

Bei Änderungen gelten neue Preislisten im Falle einer Preissenkung auch für laufende Verträge sofort, bei Preiserhöhungen einen Monat nach Bekanntgabe als vereinbart. Soweit bei Online‐Werbung die Vergütung auf TKP‐Basis berechnet wird, informieren wir Sie auf Anforderung über die Anzahl der AdImpressions, der AdClicks sowie über die AdClick‐Rate (Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions) der Webseiten, auf denen Ihre Online‐Werbung platziert ist bzw. soweit die Vergütung auf Pay‐per‐Click‐Basis berechnet wird, über die Zahl der tatsächlichen Klicks.

Wir behalten uns vor, Werbeanzeigen – auch einzelne Abrufe – abzulehnen, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

Beilagenaufträge sind für uns erst nach Vorlage eines Musters der Beilagen bindend, wenn es von uns gebilligt wird. Wir lehnen Beilagenaufträge insbesondere dann ab, wenn

  • die Beilage durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck erweckt, es handele sich um einen Bestandteil der Zeitschrift
  • die Beilage Fremdanzeigen enthält.

Werbeanzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall unserer vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung. Wir sind in diesem Fall berechtigt, einen Verbundaufschlag zu erheben.

Jede Ablehnung einer Werbeanzeige oder eines anderen Werbemittels teilen wir Ihnen unverzüglich mit.

3. Werbungsmittler/Werbeagenturen
Angebote von Werbungsmittlern und Werbeagenturen führen nur dann zu einem Vertragsverhältnis zwischen deren Auftraggebern und uns, wenn der Auftraggeber namentlich benannt und das Recht des Werbemittlers oder der Werbeagentur für den Auftraggeber das Angebot abzugeben, schriftlich nachgewiesen wird.

Der Werbungsmittler und die Werbeagentur sind verpflichtet sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungstreibenden an unsere Preisliste zu halten.

Die dem Werbungsmittler oder der Werbeagentur gewährte Vermittlungsprovision darf an den Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

4. Rechte Dritter
Sie gewährleisten, dass Sie alle zur Schaltung der Werbeanzeige erforderlichen Rechte besitzen und übertragen uns die für die Schaltung der Werbeanzeige erforderlichen Vervielfältigungs‐ und Verbreitungsrechte.

Sie tragen alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text‐ und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Dies gilt auch für die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern bei audio‐ bzw. videoverlinkter Werbung.

Werden wir dennoch von Dritten wegen Rechtsverletzungen in Bezug auf Ihre Werbeanzeige in Anspruch genommen, so stellen Sie uns von all jenen Ansprüchen frei und übernehmen die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.

5. Abonnement für Matchmaker+
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Abschluss des Vertrages und beträgt ein Jahr.
Der Vertragszeitraum verlängert sich auch mehrfach automatisch um ein weiteres Jahr, wenn keine der Parteien mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragszeitraumes kündigt.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt.

6. Leistungserbringung
a) Was wir zu tun haben
Unsere Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung und Vornahme Ihrer Pflichten und Mitwirkungshandlungen.

Vereinbart ist die – nach Maßgabe der Angaben in den Mediadaten – übliche Beschaffenheit der Werbeanzeige im Rahmen der durch die von Ihnen gelieferten Vorlagen gegebenen Möglichkeiten.

Für die Aufnahme von Werbeanzeigen in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben, an bestimmten Plätzen der Zeitschriften oder für die besondere Platzierung von Online‐Werbung besteht kein Anspruch. Uns steht es frei, die Schaltung einer Werbeanzeige oder die Platzierung der Online‐Werbung an geeigneter Stelle vorzunehmen, es sei denn etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

Werbeanzeigen oder Online‐Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, können von uns mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht und/oder vom redaktionellen Inhalt räumlich abgesetzt werden, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

Probeabzüge liefern wir nur auf ausdrücklichen Wunsch. Wir berücksichtigen in diesem Fall Fehlerkorrekturen nur dann, wenn sie uns bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb einer gesondert vereinbarten Frist mitgeteilt werden.

Uns übermittelte Datenträger werden nur auf besonderen Wunsch an Sie zurückgesandt.

b) Was Sie zu tun haben
Bei der Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden. Bei erkennbar ungeeigneten oder beschädigten Druckunterlagen bzw. Vorlagen müssen Sie unverzüglich Ersatz leisten. Bei digital übermittelten Daten haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Daten frei von Computerviren sind. Anderenfalls werden diese Daten sofort von uns gelöscht und können nicht weiterverarbeitet werden.

Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen müssen Sie uns mit einem auf Papier gelieferten Farb‐Proof einreichen. Anderenfalls haften wir nicht für etwaige Farbabweichungen.

Online‐Werbung gilt innerhalb einer Frist von drei Werktagen ab Lifeschaltung von Ihnen als abgenommen.

7. Leistungsstörungen
Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die wir nicht zu vertreten haben, so haben Sie, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem tatsächlichen, der Abnahme entsprechenden Nachlass uns zu erstatten.

Sind Mängel an Druckunterlagen oder Werbemitteln nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang bzw. bei der Schaltung deutlich, stehen Ihnen bei ungenügendem Abdruck bzw. mangelhafter Schaltung keine Ansprüche zu.

Sollte der Abdruck einer Werbeanzeige oder die Schaltung einer Online‐Werbung ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig erfolgt sein, so haben Sie zunächst lediglich einen Anspruch auf Schaltung einer einwandfreien Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lassen wir eine uns hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so haben Sie ein Recht auf Herabsetzung der Vergütung.

Außer bei der Verletzung von Hauptleistungspflichten, haften wir nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In Fällen der Verletzung von Hauptleistungspflichten ist unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, bei Verzug auf 5 % des Auftragswertes. Durch höhere Gewalt (Arbeitskampf, Betriebsstörungen etc.) eintretende Leistungsstörungen sind von uns nicht zu vertreten.

Alle Ansprüche gegen uns aus vertraglichen Pflichtverletzungen verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf einer unerlaubten Handlung oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.

8. Kündigung
Bei Aufträgen für Werbung in Printmedien gilt folgendes:

Bis zum Tag des Anzeigenschlusses können Sie Ihren Auftrag kostenfreistornieren. Soweit nach dem Anzeigenschluss eine Stornierung technisch und tatsächlich noch möglich ist, sind hierfür 30 % des Nettoauftragswertes zu zahlen.

Bei Werbeaufträgen für Online‐Werbung gilt folgendes: 2 Wochen vor Schaltungsbeginn können Sie Ihren Auftrag kostenfreistornieren. Weniger als 2 Wochen vor Schaltungsbeginn ist bei einer Stornierung, soweit technisch tatsächlich noch möglich, 30% des Nettoauftragswertes zu zahlen. Bei einer Stornierung nach Schaltungsbeginn, ist 50% des Netto‐Auftragswertes, der zum Zeitpunkt der Beendigung der Schaltung der Online‐Werbung noch aussteht, neben dem Preis der geschalteten Online‐Werbung zu zahlen.

9. Abtretung/Aufrechnung
Die Abtretung der Ansprüche aus dem Anzeigenauftrag bzw. Abschluss bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Nur mit rechtskräftig festgestellten oder mit anerkannten Gegenansprüchen können Sie die Aufrechnung erklären. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur dann ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

10. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Wir wollen uns mit Ihnen nicht streiten und hoffen, dass auch Sie es nicht möchten. Aber falls es sich nicht vermeiden lässt, so ist der Gerichtsstand, soweit Sie kein Verbraucher sind, München. Das anwendbare Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‐Kaufrechts(CISG).